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Rentenversicherung | |
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Es bestehen zwei grundsätzlich unterschiedliche Systeme
der Rentenversicherung:
Die gesetzliche
Rentenversicherung Diese ist als Teil der
Sozialversicherung eine staatliche Pflichtversicherung. Das
heisst, alle abhängig Beschäftigten müssen bezahlen und die
Beiträge werden vom Lohn direkt abgezogen.
Die
private Rentenversicherung Basiert auf einem
freiwillig eingegangenen Vertrag mit einer
Versicherungsgesellschaft. Sie kann als Ergänzung zur
gesetzlichen Rentenversicherung (abhängig Beschäftigte) oder
als eigenständige Altersvorsorge ( Selbständige, Freiberufler)
abgeschlossen werden. |
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