 |
Ein Zweig der Sozialversicherung und Thema ist die
gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Für sie beträgt die
Bemessungsgrenze 2002: 4.500 € (West) bzw. 3.750 € (Ost).
Der Beitragssatz liegt noch bei 19,1 %
Hierzu
einige Beispiele: Wer in den alten Bundesländern ein Gehalt
von 4.500,- € bezieht, dem werden als Beitragssatz zur
gesetzlichen Rentenversicherung 859,50 € berechnet.
Diese Summe trägt zur Hälfte der Arbeitgeber, aber
auch dem Angestellten werden bis zu 429,75 € von seinem
Bruttoeinkommen abgezogen. Der Höchstbeitrag in den neuen
Bundesländern liegt bei 716,25 € für Pflichtversicherte. Für
Freiwilligversicherte gilt der Höchstbeitrag "West"
Wer ein Einkommen von 5.000,- € im Monat hat, zahlt den
gleichen Beitrag, da die 19,1 % nur bis zur
Beitragsbemessungsgrenze berechnet werden.
Soweit die Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung. Was
erhalten die Versicherten nun dafür?
Wichtigster Fall
für die gesetzliche Rente ist der reguläre Ruhestand. Hier
kann die Rentenformel angewendet werden: PE x
R x ARW = Monatsrente
- PE (Persönliche Entgeltpunkte)Sie errechnen sich durch
die Entgeltpunkte aufgrund der Beitragsjahre und
Beitragshöhe, die Sie in der anhängenden Tabelle
finden(1Punkt=1Jahr mit Durchschnittsverdienst)und aufgrund
des Zugangsfaktors(normal 1, für jeden Monat, der früher
begonnen wird, Abzug von 0,3%,das bedeutet pro Jahr einen
Abzug von 3,6%)
- R (Rentenartfaktor)1,0 für Alters- und EU-Rente0,6667
für BU-Rente0,6 Große Witwenrente0,25 Kleine Witwenrente
- ARW (aktueller Rentenwert) wird zu jedem 1.7.neu
festgelegtberücksichtigt die Veränderung der Brutto- und
Nettogehälter sowie der Nettorenten ab 1.7.2000: West 48,58
DM, Ost 42,26 DM
Beispiele:
a) Ein Mann (West) hat 30 Jahren lang in
die Rentenversicherung eingezahlt, zur Vereinfachung
unterstellen wir ihm, dass er immer den Durchschnittsverdienst
erhalten hat. Er geht mit 65 in den Ruhestand: persönliche
Entgeltpunkte (PE): 30 Jahre x 1Punkt für das
Durchschnittseinkommen: PE = 30x1 = 30 Der
Rentenartfaktor für die Altersrente ist 1: R = 1 Der
aktuelle Rentenwert beträgt für dieses Jahr: ARW =
48,58 Wir rechnen also 30 x 1 x 1 x 48,58 DM= 1457,40 DM
Monatsrente
b) Der gleiche Mann geht 1 Jahr früher, mit 64, in den
Ruhestand: Alles bleibt wie gehabt, nur der Zugangsfaktor
muss für jeden Monat um 0,003 Punkte reduziert werden: PE =
30 x (1-0,036 = ) 0,964 Wir rechnen also 30 x 0,964x 1 x
48,58= 1404,93 DM Monatsrente
Selbst wenn man als Arbeitnehmer mit 65 (also regulär) in
den Ruhestand geht und gleichmässig an der Bemessungsgrenze
verdient hat, ist die Rentenversorgung verhältnismässig
unterdimensioniert.
Eine zusätzliche Absicherung, z.B.
mit einer privaten Rentenversicherung ist zu
empfehlen. |