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Der Staat sorgt für den Großteil seiner Bürger für eine
gesetzlich vorgeschriebene Altersvorsorge. Die
Sozialversicherung bestehend aus:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
deckt mit der gesetzlichen
Rentenversicherung den Bereich Altersvorsorge ab. Die
gesetzliche Altersvorsorge ist aber nur für abhängig
Beschäftigte Pflichtprogramm. Für alle Selbständigen gilt,
dass während der Erwerbstätigkeit eine private Altersvorsorge
aufgebaut werden muss.
Auch für die
Pflichtversicherten (abhängig Beschäftigte) bietet es sich an,
über eine zusätzliche private Altersvorsorge nachzudenken.
Dafür sprechen zwei Gründe: Erstens sind bei der
gesetzlichen Rentenversicherung keine befriedigenden Renditen
zu erzielen, zweitens ist das staatliche Rentensystem im
Ganzen durch die ungünstige Bevölkerungsentwicklung bedroht.
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